Cash is King - Mehr Liquidität und Planinsolvenz – wie spielt das zusammen? (Teil 4)

28.04.2014
Liquidität ist oberstes Gebot im operativen Geschäft, genau der Verstoß gegen dieses „Gebot“ führt oft zu einer operativen Limitierung, im schlimmsten Falle zu einer Zahlungsunfähigkeit auch Insolvenz genannt. In diesem Teil möchte ich mich damit befassen, wie sich durch eine sogenannte Planinsolvenz (Insolvenz in Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren) wesentliche finanzielle Handlungsspielräume auftun können und das Unternehmen finanziell extrem gestärkt und saniert, aus einem solchen Prozess hervorgehen kann. Auch wenn Ihr Unternehmen kerngesund ist, könnte es sinnvoll sein diesen Artikel zu lesen, denn vielleicht gibt es restrukturierungsbedürftige Tochtergesellschaften welche permanent von der Mutter mit Liquidität gestützt werden, auch hier kann es sinnvoll sein dem „Schrecken“ durch eine Sanierung in Kombination mit einer Insolvenz in Eigenverwaltung (von der oft der Markt gar nichts mitbekommt) ein Ende zu setzen. In der Praxis begegnet man häufig dem sogenannten Dinosauriereffekt, damit ist gemeint, dass einzelne hochprofitable Gesellschaften defizitäre Schwester- und Tochtergesellschaften mitfinanzieren, speziell mit dem neuen ESU Gesetz ist dies nicht mehr nötig.

Massive Stärkung der Liquidität - Liquiditätszufluss in der Insolvenz

Eine Insolvenz kommt in der Regel ohne Sanierungskredite aus. Eine massive Stärkung der Kapitalstruktur wird meist durch folgende Eckpunkte erreicht:
  • Insolvenzgeld
  • Rückholung von Steuerzahlungen
  • Einfrieren von Altverbindlichkeiten
Dem Insolvenzgeld kommt hier, speziell bei besonders lohnintensiven Branchen, besondere Bedeutung zu. Da Löhne und Gehälter für drei Monate über die Bundesagentur für Arbeit finanziert werden, kommt man mit dem Insolvenzgeld und den anderen genannten Maßnahmen zu einem massiven Liquiditätszufluss. Hinzu kommt eine erhebliche Entschuldung auf der Grundlage von Verzichten ungesicherter Gläubiger. Eine Steigerung der Eigenkapitalquote von bis zu 80% ist damit möglich. Anfänglich unterkapitalisiert und illiquide stehen die Unternehmen dann oft glänzend da und der wichtigste Baustein für eine erfolgreiche Sanierung ist gesetzt.

Außenwirkung einer Planinsolvenz

Je nach Situation empfiehlt es sich eine Insolvenz in Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren zu wählen. Je nach Verfahren entscheidet sich auch der Umgang mit diesem. Bei beiden Verfahren ist die offene Kommunikation und der offene Umgang mit dem Verfahren nach innen und außen essenziell wichtig und führt bei guter Steuerung, entgegen der gängigen Meinung, zu keiner nachhaltigen Schädigung des Unternehmens. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung lässt sich in ausgewählten Fällen (z.B. überschaubarer Gläubigerkreis) eine Publikmachung der Insolvenz ganz vermeiden und so eine Insolvenz & Sanierung im Stillen abwickeln.

Sanierung oder Liquidation

Bei allen positiven Ausführungen zu den neuen Möglichkeiten im Rahmen einer Planinsolvenz sollte nicht vergessen werden, dass eine solche nur dann Sinn macht, wenn das Unternehmen bzw. das Geschäftsmodell an sich Zukunftsfähig ist, also auch ein grundlegender Sanierungssinn besteht. Von der Anmeldung bis zum Ende der Abwicklung sind die in diesem Artikel erwähnten Verfahren natürlich einer gewissen Komplexität unterworfen. Nur ein gutes Team aus Insolvenzverwalter, Sachwalter, bestehendem Management und ggf. ergänzendem befristeten Sanierungsmanagement, kann solch einen Prozess in entsprechender enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gericht erfolgreich abbilden. Für Fragen und Unterstützung ist TDALLIANCE mit seinen Partnern gerne da. Ihr
Sebastian Aman

Der Autor Sebastian Aman (sa@tdalliance.com) ist Managing Partner bei TDALLIANCE (www.tdalliance.com) in Berlin. Er beschäftigt sich mit Reorganisation, Finanzierung und kaufmännischer Strukturierung sowie Unternehmensnachfolge im Mittelstand.


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