Linke zahlt an Behinderte. Beispiel zum AGG-Verstoß

13.03.2010

Stellen-Bewerberin sah sich diskriminiert

Die Linke Fraktion im Landtag (Hessen) ist über das Antidiskriminierungsgesetzt gestolpert. Sie zahlt einer 54 Jahre alten Behinderten 3.500 Euro Entschädigung, weil sie diese nicht zum Bewerbungsgespräch als Pressesprecherin eingeladen hatten. Dafür lässt die Frau ihre Klage vor dem Wiesbadener Arbeitsgereicht fallen. Pikant ist die Sache, weil die Linke sich stets für das umstrittene Gesetz (AGG) stark gemacht hatte. Der Geschäftsführer der Linken-Fraktion, Jörg Cezanne, führte die Panne darauf zurück, dass die Fraktion in den ersten Wochen mit wenig Erfahrung unter hohem Zeitdruck Personal gesucht habe. Künftig werde man „Ausschreibungen sauber handhaben“. 50 Bewerber hatten sich auf die Ausschreibung der Linken gemeldet, darunter der heutige Pressesprecher Thomas Klein. Auch die 54-Jährige bewarb sich, wurde aber nicht zum Gespräch eingeladen. Sie sei „in völlig anderen Bereichen tätig gewesen“, erläuterte Cezanne. Der Wiesbadener Arbeitsrichter Michael Horcher bescheinigte der gescheiterten Bewerberin jedoch eine recht günstige Ausgangsposition für ihre Klage: Es sei nicht auszuschließen, dass ihre Behinderung bei der Ablehnung eine Rolle gespielt habe. Daraufhin vereinbarten beide Seiten den Vergleich.

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