Persönliche Sicherheit auf Reisen: Wie Sie als Geschäftsreisender Risiken vermeiden

30.06.2014
Teil 1 (Teil 2 erscheint im nächsten Newsletter) Geschäftsreisen sind hin und wieder nicht ungefährlich. Wenn Sie entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen, sind Sie auf den Ernstfall gut vorbereitet. Zur persönlichen Sicherheit auf Reisen sollte zwischen medizinischen Risiken und klassischen Sicherheitsrisiken unterschieden werden. Die folgenden Tipps legen den Schwerpunkt auf persönliche Sicherheitsrisiken und sind auf Basis der Erfahrungen des Autors Diplom Verwaltungswirt und Kriminalhauptkommissar a.D. Joachim Leis entstanden.
Joachim Leis (joachim.leis@mentalleis.de) hat nach seiner 30-jährigen Laufbahn bei der Deutschen Polizei den Weg in die Freie Wirtschaft eingeschlagen. Bei der MentalLeis Dienstleistungen GmbH (http://www.mentalleis.de) ist er als Senior Consultant und Executive Trainer eingesetzt. Er ist federführend für den Bereich der Erstellung von Sicherheitsanalysen und deren Umsetzung, sowie für die Durchführung von Interaktiven Workshops zum Thema „Sicheres Verhalten“ verantwortlich. Die unternehmerischen Grenzen und Umfang der Vorbereitung bei Reisen bzw. Aufenthalten im Ausland sind rechtlich noch als Grauzone anzusehen, da es weder eine praxisnahe Rechtsprechung noch kaum Präzedenzurteile dazu gibt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Arbeitsschutz Gesetz (ArbSchG) sind Regelungen enthalten. Aus diesen Regelungen kann abgeleitet werden, dass vor, während und nach der Geschäftsreise/Entsendung die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen getroffen werden müssen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten.
Das heißt, die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers sind umso größer,
  • je größer die Unterschiede in politischer, kultureller oder gesellschaftlicher Natur und
  • je gefährlicher die Gefahren und die Lebensumstände (Risikobewertung) im Reiseland sind.
Für die Sicherheit und die medizinische Versorgung der Mitarbeiter/innen im Ausland ist der Unternehmer zuständig; die Mitarbeiter/innen haben eine Mitwirkungspflicht.

Welche präventiven Maßnahmen können Sie als Reisende(r) treffen:

  • Trainieren Sie Ihr effizientes Verhalten (http://www.mentalleis.de/seminare-und-trainings/sicherheit-auf-geschaeftsreisen.html) vor, in und nach Situationen mit Eskalationspotential mit Hilfe von Experten.
  • Wissen Sie, wie Sie sich in Stresssituationen verhalten? Wie können Sie aufkommende Angst und Stress in brisanten Situationen bewältigen?
  • Wissen Sie über Ihr eigenes Wahrnehmungsvermögen Bescheid? Kennen Sie Ihre eigenen Wahrnehmungsfehler?
  • Wissen Sie, wie sich Gewaltverbrecher ihre Opfer „heraussuchen“?

Nachfolgend einige Tipps:

  • Machen Sie sich vor Abflug mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut.
  • Speichern Sie sich wichtige Nummern im Handy ab und nehmen Sie diese auch ausgedruckt mit.
  • Nehmen Sie einen ausreichenden Medikamentenvorrat mit. Insbesondere, wenn Sie an chronischen Erkrankungen leiden.
  • Klären Sie ab, welche Medikamente Sie nicht ins Reiseland mitnehmen dürfen, da diese möglicherweise unter das dortige Betäubungsmittel Gesetz fallen.
  • Notieren Sie Ihre Allergien und Unverträglichkeits-Reaktionen (Essen, Getränke) auf einem Zettel (mehrsprachig).
  • Klären Sie Ihren Impfbedarf.
  • Reisen Sie unauffällig (Kleidung, Schmuck, Koffer, …).
  • Schützen Sie Ihre Daten gegen Entwendung, Kopieren oder Einsichtnahme.

Seien Sie ein Gegner und lassen Sie sich nicht als Opfer identifizieren:

  • Senden Sie „Opfersignale“ aus? Achten Sie in diesem Zusammenhang auf Ihr Auftreten (aufrechte Körperhaltung, ruhige Gestik, sichere Mimik und Handlungskompetenz durch entsprechende Vorbereitung).
  • Seien Sie aufmerksam.
  • Zeigen Sie möglichen Tätern, die Sie ausspähen oder einen Überfall durchführen wollen, dass Sie das Vorhaben erkannt haben.
  • Stellen Sie rechtzeitig „Öffentlichkeit her“, d.h. schauen Sie sich nach Zeugen um.
  • Lassen Sie sich auf keinen Fall, auch nicht durch Geschrei, Unfälle, Ansprache oder sonstige Manöver ablenken (Trick- und Gelegenheitsdiebe nutzen solche Umstände).
  • Halten Sie Ihre 24/7 (dauerhaft besetzten Notrufzentrale) Notfallnummer stets griffbereit.
  • Informieren Sie sich über spezielle Risiken für Frauen.
  • Essen Sie nichts in Garküchen und generell nur sehr heiß Gekochtes, am Besten im Hotel oder in internationalen System-Gastronomie-Ketten (z.B. McDonalds, Burger King, etc.).
  • Behalten Sie Ihre Werte - auch im Sicherheitsbereich des Flughafens- unter Kontrolle und „im Griff“.
Diese Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Sie können regionsspezifisch abweichen. Diskutieren Sie deshalb dieses Thema offen im Unternehmen und holen sich Rat bei einem externen Dienstleister. Lesen Sie im 2. Teil (Oktober 2014) mehr über das Verhalten beim Groundsupport, im Reiseland, die Checkliste zu Hotelaufenthalten und Tipps zur Bargeldhandhabung. Safe travelling! Joachim Leis
MentalLeis Dienstleistungen GmbH
Ihr Partner für professionelle Individuallösungen Mehr Infos unter www.mentalleis.de

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