Viel Wind um Nichts - Infos zum AGG
Über 2 Jahre Antidiskreminierungsgesetz:
Die Klagewelle ist ausgeblieben Mit der Einführung des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde eine Klagewelle befürchtet. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz stieß bei seinem Inkrafttreten, nicht nur aus den Reihen der Wirtschaftsverbände auf harte Kritik. Heute, über zwei Jahre danach, geben Experten jedoch Entwarnung. Nur rund 0,3 Prozent aller Gerichtsverfahren haben einen AGG-Hintergrund. Zur Erinnerung nochmals kurz die Inhalte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) oder wie es auch genannt wurde: Das Antidiskriminierungsgesetz (ADG). Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz trat am 18. August 2006 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist: Benachteilungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern und zu sanktionieren. Interessant ist dabei, dass dies bereits schon lange durch das Grundgesetz geschützt wurde. Neu allerdings ist die Umkehrung der Beweislast, die gerade beim Einstellungsgespräch für Sprengstoff sorgen kann. So muss dank Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht mehr der Bewerber den Nachweis erbringen, im Auswahlverfahren wegen Alter, Geschlecht oder Behinderung benachteiligt worden zu sein. Sondern Sie als Vertreter des Arbeitsgebers müssen belegen, dass diese im AGG aufgenommen Punkte keine Relevanz bei der Entscheidung hatten.
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bereitet kaum Probleme
Auch wenn die gefürchtete KlageweIle ausgeblieben ist, hat das Allemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Arbeit z.B. am Niedersächsischen Landesarbeitsgericht (LAG) gesorgt. So entschied das Gericht, dass die vom Osnabrücker Automobilzulieferer Karmann ausgesprochenen Kündigungen nicht gegen die Richtlinien des AGG verstoßen. Das Unternehmen hatte insgesamt 633 Stellen abgebaut und dabei sogenannte Alterscluster gebildet - also auch älteren Arbeitnehmern gekündigt. Dagegen haben sich acht Personen auf der Grundlage des AGG gewehrt. Das LAG hat jedoch sechs dieser Kündigungen für rechtens erklärt, zugleich aber die Revision beim Bundesarbeitsgericht in Niedersachsen zugelassen. "Dieses Verfahren ist ganz klar ein Sonderfall", urteilt der Vizepräsident des LAG Dr. Heinrich Kiel. Denn bisher herrsche noch zu wenig Rechtssicherheit darüber, ob das AGG überhaupt auf Kündigungen angewendet werden kann. Dafür war das Gesetz ursprünglich nicht vorgesehen. "Das ist eine europarechtliche Frage, die prinzipiell entschieden werden muss“, so Kiel und betont: „Das ist aber bei jedem neuen Gesetz der Fall“. Auch Zahlen des Landesarbeitsgerichts Baden- Württemberg zeigen, dass sich keine nennenswerte Steigerung der Anzahl von Klagen beobachten lässt.
Schulungen gegen Scheinbewerber
Gerade in der Personalpolitik gibt es nach wie vor viele Stolpersteine, die besonders von Mittelständlern unterschätzt werden. So lautet das Fazit einer Studie zum AGG bzw. ADG der Rechtsanwaltskanzlei Diekmann & Kollegen in Bückeburg. Viele Unternehmen haben die Prozesse bei der Personalbeschaffung, wie Stellenausschreibungen und Bewerberauswahl, nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes anhand der gesetzlichen Vorgaben geprüft und bei Bedarf angepasst. Darüber hinaus gibt es jedoch noch einen anderen wichtigen Aspekt zu berücksichtigen. Es sind die Scheinbewerber, die gar nicht auf einen Job aus sind, sondern einfach eine Entschädigung wollen. Diese Anzahl von AGG - Hoppern ist jedoch verschwindend gering. Doch auch ohne Entschädigungs- zahlungen hat das AGG für enorme Kosten in der Wirtschaft gesorgt. Das besagt eine repräsentative Studie, die die Universität Dortmund im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft durchgeführt hat. Das Ergebnis: Im ersten Jahr nach Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes sind den Unternehmen rund 1,73 Milliarden Euro zusätzliche Kosten entstanden. Knapp ein Drittel der Belastung entfiel allein auf die notwendigen Mitarbeiterschulungen, mehr als 600 Millionen mussten für die Einführung neuer Standards und strategischer Implementierungen aufgewandt werden. Damit ergibt sich laut Studie im Durchschnitt ein Mehraufwand pro Mitarbeiter für alle Unternehmen in Höhe von 72,50 Euro, der allein durch das AGG verursacht wurde. Das schöne der Zahlen ist, dass auf diesem Feld etwas Entwarnung gegeben werden darf. Trotzdem ist es wichtig, die Kriterien des AGG zu berücksichtigen. Nicht nur um Kosten zu sparen, sondern auch um für ein gutes Betriebsimage zu sorgen. Gerade dies wird in den nächsten Jahren besonders wichtig werden, wenn es um den Kampf der hochqualifizierten Mitarbeiter geht.
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